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Sachkundeschulungen für PSAgA-Prüfer gem. DGUV Grundsatz 312-906

 

Direkt beim Edelrid Academy Partner – KSK Kölner Seil Kommando GmbH

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss ein Mal im Jahr von einem geprüften Sachkundigen, ausgebildet nach dem DGUV Grundsatz 312-906 kontrolliert werden. Deshalb lohnt es sich, eigene Mitarbeiter als Sachkundige ausbilden zu lassen. Das ist bereits ab der Grundausbildung möglich.

Durch die Partnerschaft mit Edelrid© konnten wir unsere Ausbildung auf ein noch höheres Level stellen. Neueste Lehrmethoden sowie umfangreiches Prüfmaterial bereiten alles Teilnehmer auf die kommenden Aufgaben bestens vor.

  • Kursinhalte
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  • Voraussetzungen
  • Kursgebühr
Kursinhalte

Ausbildung zum Sachkundigen nach BGG 312-906

Kursdauer

3 Tage Schulung in Theorie und Praxis sowie Prüfung in Theorie und Praxis

Beschränkt sich die Qualifizierung nur auf einzelne Produkte bzw. Produktgruppen kann die Anzahl der Lehreinheiten entsprechend reduziert werden.

Voraussetzungen

18 Jahre

Nachweis der Ausbildung und Erfahrung in einem der folgenden Teilbereiche:

  • PSAgA (Unterweisungsnachweis oder Eingangstest)
  • SRHT (Übungsnachweise)
  • SZP (mind. Level 1)
  • SKT (mind. SKT B)
  • Bergsteigerausrüstung (fachsportliche Ausbildung oder Bergführereignungstest) 
Kursgebühr
Ausbildung in Theorie und Praxis, inkl. Lehrmaterial:
720 EUR zzgl. 19 % MwSt.

Die Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.

  • Ausbildung in Theorie und Praxis, inkl. Lehrmaterial: 720 EUR zzgl. 19 % MwSt.

Die o.g. Kos­ten be­inhal­ten die Aus­bil­dung in Theo­rie und Pra­xis inkl. des umfangreichen Lehr­ma­te­ri­als und der Prü­fungs­ge­büh­ren. Und bei uns sind Kaf­fee, Soft­drinks und Snacks in der Kurs­ge­bühr ent­hal­ten.

Sie haben noch Fragen zum Kursangebot?
Thomas Grögel oder Christian Otter freuen sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail:

+49 (0) 221 – 16995910
ausbildung@koelnerseilkommando.de

Prüfungsordnung für die Prüfung zur Qualifizierung von Personen nach DGUV Grundsatz 312-906

 

1. Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am 01.04.2018 in Kraft. Sie gilt zeitlich unbegrenzt. Sie kann durch eine aktualisierte Fassung ersetzt werden. Während des Lehrgangs muss die Prüfungsordnung für die Teilnehmenden einsehbar sein.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung werden nur die Personen zugelassen, die an einem Lehrgang zur Grundlagenvermittlung in dem entsprechendem Teilbereich (siehe Pkt. 1 „Anwendungsbereich“ des DGUV Grundsatzes 312-906) nachweislich teilgenommen haben.

3. Prüfungsausschuss

Für die Abwicklung der Prüfung ist ein Prüfungsausschuss bestehend aus mindestens 2 Personen zu bilden. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören unter anderem:

  • Zulassung zur Prüfung
  • Beschließung der Prüfungsaufgaben
  • Entscheidung über die Verwendung von Hilfsmitteln/Unterlagen
  • Bewertung der Prüfungsleistungen
  • Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung
  • Ausstellen der Bescheinigung über Bestehen oder Nichtbestehen

4. Prüfung

Zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme ist eine schriftliche und praktische Prüfung abzulegen.

Vor Beginn der Prüfung erläutert der Prüfungsausschuss die wesentlichen Inhalte der Prüfungsordnung und ermittelt durch Nachfragen, ob sich alle Teilnehmenden in der Lage sehen, an der Prüfung teilzunehmen. Falls eine teilnehmende Person zurücktreten möchte, erhält diese lediglich eine Teilnahmebescheinigung (siehe auch Pkt. 7 dieser Prüfungsverordnung). Mit der Teilnahme an der Prüfung erkennt jede teilnehmende Person die Prüfungsordnung an.

Die schriftliche Prüfung orientiert sich an den zu vermittelnden Themen aus Abschnitt 5 des DGUV Grundsatzes 312-906 und beinhaltet zu jedem den folgenden Themenpunkte mindestens 10 Fragen/Aufgaben:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Materialkunde
  • Anwendung und Funktion der Absturzschutzausrüstungen.

Die Prüfung dauert 90 Minuten.

Zur praktischen Prüfung werden den Teilnehmenden Muster/Exemplare (mit und ohne Mängel) zur Überprüfung vorgelegt. Die Teilnehmenden haben das Ergebnis der Überprüfung zu bewerten und zu dokumentieren.

Die Prüfung dauert 90 Minuten.

5. Bewertungsschlüssel

Die schriftliche Prüfung:

  • ist bestanden, wenn 75% der Fragen/Aufgaben richtig beantwortet/gelöst wurden.
  • ist nicht bestanden, wenn weniger als 70% der Fragen/Aufgaben richtig beantwortet/gelöst wurden.
  • Zwischen 70% und 74% kann eine mündliche Nachprüfung erfolgen.

Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn 66% der Mängel erkannt und richtig bewertet wurden. Wird ein eindeutiges Ablagekriterium nicht erkannt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

6. Bescheinigung bei bestandener Prüfung

Der teilnehmenden Person wird vom Lehrgangsträger eine Bescheinigung ausgehändigt. Auf der Bescheinigung sind die Inhalte der Grundlagenvermittlung zu vermerken.

7. Bescheinigung bei Nichtteilnahme an bzw. Nichtbestehen der Prüfung

Bei Nichtteilnahme an bzw. Nichtbestehen der Prüfung kann der teilnehmenden Person eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden. Es muss darin ersichtlich werden, dass ein erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs nicht erreicht wurde.

8. Wiederholung der Prüfung

Bei Nichtbestehen der schriftlichen und/oder praktischen Prüfung können/kann diese wiederholt werden. Voraussetzung hierfür ist die erneute Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang.

Stand: 05.04.2018

UNSER KURSANGEBOT

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KSK - Kölner Seil Kommando GmbH

 Geschäftsführer: Christian Otter,
      Thomas Grögel
 Grüner Brunnenweg 182, 50827 Köln
 +49 (0) 221 - 16995910
 +49 (0) 221 - 16948062
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