FAQs zu Industriekletterarbeiten
Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen zu Industriekletterarbeiten und Fassadenreinigung.
Die gesetzliche Grundlage (TRBS 2121.3) schreibt vor, dass ein gewerblich arbeitender Industriekletterer durch eine anerkannte Organisation zertifiziert sein muss. Die meisten Industriekletterer in Deutschland sind durch den FISAT e.V. zertifiziert. In der KSK Industriekletterschule erhalten Sie eine fundierte Ausbildung zum Industriekletterer Level 1 bis Level 3. Am Ende einer jeden Ausbildung werden die Leistungen durch einen externen Zertifizierer abgenommen.
Industriekletterer sind im Prinzip Handwerker am Seil und Handwerker werden immer und überall gesucht! Wer bereits ein Handwerk gelernt hat, hat somit gute Chance auch Arbeit zu finden. Denn die Seilzugangstechnik ist oftmals günstiger und schneller, als teure Gerüstbauten oder Hubarbeitsbühnen. Und da die Seilzugangstechnik ja nur das Herankommen und das Positionieren am Arbeitsort beinhaltet, werden ständig Fachkräfte aus den verschiedensten Gewerken benötigt. Zudem verschlingt die Windpark und Offshore Branche immense Kapazitäten an gut ausgebildeten Höhenarbeitern. Des Weiteren kommt auch im Eventbereich / Rigging die Seilzugangstechnik zum Einsatz.
Zurzeit gibt es in Deutschland ca. 3.000 zertifizierte Höhenarbeiter. Die meisten davon sind selbständige Freelancer und werden von Firmen als Fachkräfte (je nach Ihren handwerklichen Fähigkeiten) oder zum Aufstocken diverser Teams gebucht. Hier heißt es, sich bei verschiedenen Firmen (z. B. KSK – Kölner Seil Kommando GmbH) zu bewerben, oder sich auf Seiten sozialer Netzwerke umzuschauen. Wer eine eigene Ausrüstung und übliches Werkzeug besitzt, dazu noch mobil und reisewillig ist, der hat gute Chancen schnell an Jobs zu kommen. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind – neben einem perfekten Arbeitsergebnis – oberstes Gebot und machen einen professionellen Höhenarbeiter aus.
Auch in unserer recht jungen Branche zeichnet sich der Trend zu Festeinstellungen ab. Auf der Suche nach einem festen Arbeitsplatz sind ein fortgeschrittenes Ausbildungsniveau, zusätzliche handwerkliche Qualifikationen sowie soziales Engagement förderlich. Wer sich als Selbständiger bereits einen guten Namen gemacht hat, hat gute Chancen auf eine Festanstellung.
Nein, eine Berufsausbildung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Schulungen. Sie stehen allen Interessierten offen. Die Ausbildung zum Höhenarbeiter ist eine Qualifizierungsmaßnahme für ein handwerkliches Berufsfeld; aber auch für Film, Kunst und Medien. Um am Arbeitsmarkt zu bestehen, sind jedoch handwerkliche Fähigkeiten deutlich von Vorteil!
Nein. Denn wie es so schön heißt: Es ist einfacher Arbeitern das Klettern beizubringen, als Kletterern das Arbeiten!
Ja. Kursteilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Weiterhin werden eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen (ehem. G41) und gültige Erste Hilfe Ausbildung (bei einer DGUV zertifizierten Ausbildungsstelle) über 9 Stunden gefordert, letztere darf nicht älter als 2 Jahre sein. Die Bescheinigungen müssen zu Kursbeginn vorgelegt werden.
Nein. Die Ausrüstung kann für die Dauer des Kurses gegen eine Gebühr geliehen werden. Sollte im Anschluss des Kurses eine Ausrüstung bei uns erworben werden, erhalten Sie als Kursteilnehmer rabattierte Preise auf alle Neuware. Natürlich kann man auch seine eigene PSA zum Kurs mitbringen. Die Anforderungen für den jeweiligen Kurs haben wir Ihnen zusammengefasst. Sie finden Sie diese im jeweiligen Kursangebot z. B. beim FISAT LEVEL 1 - GRUNDKURS SEILZUGANGSTECHNIK hier >>> WICHTIG: Alle Ausrüstungsmaterialien müssen zugelassen und geprüft sein! Wenn Sie sich nicht sicher sind, prüfen wir gerne mit Ihnen, ob alle Materialien den FISAT-Kriterien entsprechen. Sollte Material fehlen, können Sie dies in unserem Shop während der Schulung erwerben.
Ja. Im SZP FISAT Level 1 werden alle grundsätzlich notwendigen Kenntnisse vermittelt, um als Höhenarbeiter Geld verdienen zu dürfen. Zudem werden mit dem Level 1 die Mindestanforderungen der TRBS 2121.3 erfüllt. Allerdings steigen mit wachsenden Qualifizierungen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Ja. Die SZP Level 1 und Level 2 Schulungen zum Höhenarbeiter können direkt hintereinander belegt werden. Die Level 3 Schulung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter kann frühestens nach 250 dokumentierten Arbeitstagen ab erfolgreich bestandener SZP Level 2 Prüfung absolviert werden.
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Nach Begleichung der Gebühren wird ein Platz reserviert. Bei Absagen bis 14 Tage vor Kursbeginn werden die Gebühren kostenfrei zurückerstattet. Danach fallen Stornierungsgebühren an >>> siehe AGBs
Der Fach- und Interessenverband für Seilunterstützte Arbeitstechniken (FISAT e.V.) ist der Dachverband für Industriekletterer in Deutschland. Er prüft und stellt ein Zertifikat und Ausweis für jeden erfolgreichen Schulungsteilnehmer aus. Der FISAT-Ausweis ist das Dokument, das Industriekletterer bei der Ausführung seilunterstützter Arbeiten mit sich führen müssen. Zudem arbeitet der FISAT mit anderen europäischen Verbänden im gemeinsamen Leonardo Projekt EPCRA (http://www.epcra.eu/de/) mit, um gemeinsame Standards zu schaffen. Der FISAT ist zudem Mitglied in der europäischen Vereinigung ECRA.
GLOSSAR FÜR INDUSTRIEKLETTERER UND HÖHENARBEITER
Wichtige Begriffe und Organisationen von A bis Z für Höhenarbeiter
Achterknoten: Einfacher und gut überschaubarer Knoten, in doppelter Form z.B. als Anschlagknoten
AP: Anschlagpunkt
Betr.SichV: Betriebssicherheitsverordnung - Sie liefert die gesetzlichen Grundlagen, um den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte zu verbessern und Dritte beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu schützen.
BG: Abkürzung für "Berufsgenossenschaft"
BGG: Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz
BGG 906: Berufsgenossenchaftlicher Grundsatz Nr. 906 : Sachkundiger für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (jetzt DGUV Grundsatz 312-906)
BGI: Berufsgenossenschaftliche Information
BGR: Berufsgenossenschaftliche Regel
BGR 198: Berufsgenossenschaftliche Regel 198 zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (jetzt DGUV Regel 112-198)
BGR 199: Berufsgenossenschaftliche Regel 199 zum Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen (jetzt DGUV Regel 112-199)
BGV: Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
DGUV: Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
DIN: Deutsches Institut für Normung
ECRA: European Committee for Rope Access, Zusammenschluss mehrerer europäischen Ausbildungskonzerne, zur Schaffung europäischer Sicherheitsstandarts
EN: Europa Norm
EPCRA: European Professional Certification for Rope Access, Arbeitsgruppe im Rahmen des Leonardo da Vinci Projekts
Fisat: Der Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V.
G41: Arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich
GWO: Global Wind Organisation
Halbmastwurf: Sicherungsknoten aus dem Bergsport
HiloPe: Hilflose Person
Höhenarbeiter: Alternativer Begriff für unser Berufsbild
Höhenretter: zur Zeit noch nicht geschützter Begriff für jemanden, der Rettungen mittels Seilzugangstechniken durchführt, jedoch auch die medizinische Versorgung abdecken kann
Industriekletterer: Begriff für unser Berufsbild
IRATA: Industrial Rope Access Trade Association
KSK: Kölner Seil Kommando
Level 1: Grundausbildung in der SZP
Level 2: Zweite Ausbildungsstufe in der SZP
Level 3: Dritte und letzte Ausbildungsstufe in der SZP (Aufsichtführenden Höhenarbeiter)
Mastwurf: Anschlagknoten
Neunerknoten: Anschlagknoten
Offshore: "auf See" im Zusammenhang z.B. mit Windparks oder Plattformen
Onshore: "auf Land" im Zusammenhang z.B. mit Windparks
Prusik: Klemmknoten auf einem Seil
PSAgA: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Rigging: Begriff aus der Eventbranche, die das Anschlagen und Befestigen von Lasten im Dachbereich definieren
SKT: Seilklettertechnik (Baumpflege)
SZP: Seilzugangs- und Positionierungstechnik (Industriekletterer)
SZT: Seilzugangstechnik (früherer Begriff)
TRBS: Technische Regel zur Betriebssicherheit
UVV: Unfallverhütungsvorschriften
vAf: verantwortlicher Aufsichtführender
WEA: Windenergieanlage
WKA: Windkraftanlage