Mit Versand Ihrer Anmeldung, unserer Bestätigung und Rechnung besteht noch kein Anspruch auf Teilnahme. Der Anspruch besteht erst wenn die Ausbildungsgebühr fristgerecht und vollständig eingegangen ist (siehe § 8 Zahlung).
- In der Gebühr der jeweiligen Ausbildung ist enthalten: Die Ausbildung des Teilnehmers durch qualifizierte und kompetente Ausbilder, die ausbildungsbegleitenden Unterlagen (Skript) in schriftlicher Form, die anfallenden Prüfungsgebühren für den Teilnehmer bei externen Prüfungen sowie der Ausweis und das Zertifikat bei erfolgreicher Prüfung des Teilnehmers.
- In der Gebühr der jeweiligen Ausbildung ist nicht enthalten: Die geforderte Ausrüstung (PSA) die der Teilnehmer für die jeweiligen Ausbildungen benötigt und daraus resultierende Gebühren für eine eventuell gestellte Leihausrüstung außerdem anfallende Gebühren für die geforderte G41 Untersuchung und Ersthelferausbildung des Teilnehmers, eventuelle Reisekosten des Teilnehmers (wie An- und Abreise nach Köln oder zum Schulungsstandort in Köln), eventuell benötigte Unterkunft des Teilnehmers, benötigte Verpflegung des Teilnehmers sowie eventuell benötigte Nachprüfung und Nachprüfungsgebühren des Teilnehmers.
- Mit Versand Ihrer Anmeldung, unserer Bestätigung und Rechnung besteht noch kein Anspruch auf Teilnahme. Der Anspruch besteht erst wenn die Ausbildungsgebühr fristgerecht und vollständig eingegangen ist (siehe § 8 Zahlung).
- Die KSK Industriekletterschule behält sich vor, Ausbildungsgebühren und Ausbildungstermine zu ändern. Betroffene Teilnehmer werden rechtzeitig und schriftlich per E-Mail über Änderungen informiert.
- Bei Terminänderungen werden angemeldete Teilnehmer auf alternative Ausbildungstermine verteilt.
- Bereits gezahlte Ausbildungsgebühren bei Terminänderungen durch die KSK Industriekletterschule verfallen nicht.
- Bei individuellen Ausbildungsterminen oder Ausbildungsterminen außerhalb entspricht die Leistung den vorherigen Punkten.